06.06.2013 Recht
Haftpflichtversicherung: Feststellung des Haftpflichtanspruchs
Gibt der Versicherungsnehmer (VN) zu, einen geforderten Haftpflichtanspruch verursacht zu haben, so liegt nach § 5 Nr. 5 in Verbindung mit § 6 AHB, §154 Absatz 2 VVG a.F. eine Obliegenheitsverletzung vor - der VN darf seinem Versicherer (VR) nicht vorgreifen und seine Schuld zugeben, er kann allerdings eine sachliche Schilderung abgeben. Mehr
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