Feuerversicherung: Vorschriften nicht beachtet, grob fahrlässig?

Wenn der Versicherungsnehmer (VN) eine Firma ( beispielsweise den Schornsteinfeger ) beauftragt hat, den Schornstein o.ä. auf Sicherheit zu überprüfen, diese aber jedoch nicht kam, hat der VN seine Sorgfaltspflicht in der Regel beachtet.

Der Einwand des Versicherers wegen grober Fahrlässigkeit setzt die Unterlassung oder Verletzung einer obliegenden Sorgfaltspflicht voraus.

Dies war nicht gegeben, entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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