Ist der Sohn einer Demenzerkrankten als Betreuer eingesetzt und lebt diese aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in einem Heim, so ist rechtlich von einem unbewohnten Haus auszugehen, auch wenn das Haus regelmäßig alle zwei Tage kontrolliert wird.
Trägt der Betreuer (=Repräsentant) vor, dass die Mutter über Weihnachten bei ihm zu Besuch war, obwohl diese ja schon länger in einem Heim untergebracht war, so liegt eine arglistige Täuschung vor, welche zur Versicherungsschutzverweigerung führt.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Klage des VN/Betreuer auf Leistung zurück.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/12) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Trägt der Betreuer (=Repräsentant) vor, dass die Mutter über Weihnachten bei ihm zu Besuch war, obwohl diese ja schon länger in einem Heim untergebracht war, so liegt eine arglistige Täuschung vor, welche zur Versicherungsschutzverweigerung führt.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Klage des VN/Betreuer auf Leistung zurück.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/12) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert