Bei Körperverletzungen ist für den Vorwurf des Vorsatztatbestandes mit folgender Versicherungsschutzverweigerung in der Haftpflichtversicherung immer erst zu prüfen, ob eine widerrechtliche Tat vorliegt.
Bekommt der Versicherungsnehmer (VN) von dem später Geschädigten eine Kopfnuss und schlägt danach reflexartig mit einem Glas, das er in der Hand hält, auf den später Geschädigten ein und verletzt diesen mit dem splitternden Glas das Auge, so fehlt es am widerrechtlichen Tatbestand.
Das Landgericht Dortmund gab der Klage des VN Recht und verurteilte den Versicherer zur Versicherungsschutzgewährung.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/10) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bekommt der Versicherungsnehmer (VN) von dem später Geschädigten eine Kopfnuss und schlägt danach reflexartig mit einem Glas, das er in der Hand hält, auf den später Geschädigten ein und verletzt diesen mit dem splitternden Glas das Auge, so fehlt es am widerrechtlichen Tatbestand.
Das Landgericht Dortmund gab der Klage des VN Recht und verurteilte den Versicherer zur Versicherungsschutzgewährung.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/10) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): versicherungsmagazin.de