Grundsätzlich sind vertragliche Regelungen, die dem Versicherungsnehmer (VN) im Rechtsschutzfall eine Wahlmöglichkeit zwischen einem vom Versicherer (VR) empfohlenen oder eigenen Anwalt einräumen, nicht rechtswidrig und stellen somit keinen Verstoß gegen die freie Anwaltswahl dar, auch wenn sie mit einem finanziellen Anreiz verbunden sind.
Die finanzielle Ersparnis des VN bei einem vom VR empfohlenen Anwaltes darf jedoch nicht so hoch sein, dass es zu einer erheblichen Einschränkung der Wahlfreiheit führt.
Das Landgericht Bamberg versuchte die gegenseitigen Belange der Anwaltskammer und des VR in Einklang zu bringen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/11) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Die finanzielle Ersparnis des VN bei einem vom VR empfohlenen Anwaltes darf jedoch nicht so hoch sein, dass es zu einer erheblichen Einschränkung der Wahlfreiheit führt.
Das Landgericht Bamberg versuchte die gegenseitigen Belange der Anwaltskammer und des VR in Einklang zu bringen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/11) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert