Rechtsschutz: Freie Anwaltswahl und ihre Beschränkungen

Grundsätzlich sind vertragliche Regelungen, die dem Versicherungsnehmer (VN) im Rechtsschutzfall eine Wahlmöglichkeit zwischen einem vom Versicherer (VR) empfohlenen oder eigenen Anwalt einräumen, nicht rechtswidrig und stellen somit keinen Verstoß gegen die freie Anwaltswahl dar, auch wenn sie mit einem finanziellen Anreiz verbunden sind.

Die finanzielle Ersparnis des VN bei einem vom VR empfohlenen Anwaltes darf jedoch nicht so hoch sein, dass es zu einer erheblichen Einschränkung der Wahlfreiheit führt.

Das Landgericht Bamberg versuchte die gegenseitigen Belange der Anwaltskammer und des VR in Einklang zu bringen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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