Der Mieter verursachte umfangreiche erhebliche Schäden im Mehrfamilienhaus des PHV-versicherten Versicherungsnehmers (VN).
Für diesen Fall muss keine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung bestehen, da die PHV den Schädiger so stellt, als ob er der Schadensverursacher einen eigenen PHV-Versicherungsschutz gehabt hätte. Ebenso besteht sogar für vorsätzlich herbeigeführte Schäden Deckungsschutz, wenn im Rahmen der Ausfalldeckung Vorsatz eingeschlossen ist.
So ein Urteil des Oberlandesgerichts Mönchengladbach.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Für diesen Fall muss keine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung bestehen, da die PHV den Schädiger so stellt, als ob er der Schadensverursacher einen eigenen PHV-Versicherungsschutz gehabt hätte. Ebenso besteht sogar für vorsätzlich herbeigeführte Schäden Deckungsschutz, wenn im Rahmen der Ausfalldeckung Vorsatz eingeschlossen ist.
So ein Urteil des Oberlandesgerichts Mönchengladbach.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert