Haftpflicht: Ausfalldeckung auch bei Vermietung

Der Mieter verursachte umfangreiche erhebliche Schäden im Mehrfamilienhaus des PHV-versicherten Versicherungsnehmers (VN).

Für diesen Fall muss keine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung bestehen, da die PHV den Schädiger so stellt, als ob er der Schadensverursacher einen eigenen PHV-Versicherungsschutz gehabt hätte. Ebenso besteht sogar für vorsätzlich herbeigeführte Schäden Deckungsschutz, wenn im Rahmen der Ausfalldeckung Vorsatz eingeschlossen ist.

So ein Urteil des Oberlandesgerichts Mönchengladbach.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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