16.05.2017 Recht
Rechtsschutzversicherung: Entscheidungsgebundenheit gemäß § 91a ZPO
Können sich die Parteien in einem Rechtsstreit in der Hauptsache einigen, jedoch nicht in der Kostenfrage, und muss dann das Gericht einen Kostenbeschluss nach § 91a ZPO fällen, so ist der Rechtsschutzversicherer an diesen gebunden. Mehr
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