Reiserücktrittversicherung: Leistung trotz Rückenbeschwerden vor Buchung

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In diesem Fall weigerte sich der Versicherer Stornierungskosten aufgrund eines Bandscheibenvorfalls zu erstatten. Als Begründung gab er an, dass der Versicherungsnehmer bereits bei Buchung der Reise nachweislich Rückenschmerzen hatte und der Versicherungsfall somit abzusehen war.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz jedoch vertrat die Ansicht, dass der Versicherungsnehmer nicht von einem folgenden Bandscheibenvorfall ausgehen muss, wenn der Arzt noch keine Diagnose gestellt hat.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem OLG Erfolg, der Versicherer musste leisten.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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