Nach der "Auge und Ohr"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird grundsätzlich das Wissen des Agenten dem Versicherer als sein eigenes angerechnet.
Dies gilt aber nicht, wenn dem Versicherungsnehmer ein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Eine Arglist des Versicherungsnehmers ist schon dann gegeben, wenn dieser einen Antrag falsch ausfüllt und der Agent dies mit grundlosen Beschwichtigungen rechtfertigt,
Das Oberlandesgericht Hamm entschied in zweiter Instanz zugunsten des Versicherers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/19) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Dies gilt aber nicht, wenn dem Versicherungsnehmer ein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Eine Arglist des Versicherungsnehmers ist schon dann gegeben, wenn dieser einen Antrag falsch ausfüllt und der Agent dies mit grundlosen Beschwichtigungen rechtfertigt,
Das Oberlandesgericht Hamm entschied in zweiter Instanz zugunsten des Versicherers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/19) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert