Unfallfolgen sind grundsätzlich nach der Gliedertaxe und den dort aufgeführten Prozentsätzen für einzelne Gliedmaßen oder Ähnliches zu bewerten.
Sind jedoch unfallbedingte Verletzungen eingetreten, die in den Werten der Gliedertaxe nicht aufgeführt sind, darf nicht jede einzelne Verletzung prozentual festgelegt und zusammengerechnet werden. Vielmehr muss ermittelt werden,welche prozentuale Gesamtinvalidität des Körpers vorliegt.
Das Oberlandesgericht München verdeutlichte die Auslegung per Hinweisbeschluss.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/19) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanner Lehnert