Krankentagegeld: Rückzahlungsverpflichtung bei BU-Leistung

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Der  Versicherungsnehmer verweigerte die Rückzahlung seiner erhaltenen Krankentagegeld-(KTG)-Zahlungen aufgrund eingetretener und erhaltener BU-Leistungen mit der Begründung, dass dem KTG-Versicherer der BU-Eintritt bereits bekannt war und dennoch KTG-Leistungen erfolgten.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hat der Versicherer trotzdem das Recht der Rückforderung, da die vertraglichen Vereinbarungen die Beendigung der KTG-Leistung im Falle einer eingetretenen BU eindeutig vorsehen.

Der Versicherungsnehmer wurde vom OLG zur Rückzahlung der erhaltenen Leistungen verurteilt.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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