06.04.2017 Recht
Kfz-Versicherung: Rotlichtverstoß rechtfertigt mindestens 50-prozentige Quotelung
Die Versicherungsnehmerin klagte gegen die vorgenommene Leistungskürzung von 50 Prozent, mit der Behauptung, dass die Ampel ihrer Auffassung nach auf Grün stand und sie zudem von der Sonne geblendet worden sei. Der Versicherungsfall sei deshalb nicht grob fahrlässig herbeigeführt worden. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/kfz-versicherung-rotlichtverstoss-rechtfertigt-mindestens-50-prozentige-quotelung-1949858.html