17.06.2010 Recht
BU-Versicherung: Umfang der Darlegungslast des VN (BGH)
Der VN ist verpflichtet, die Auswirkungen auf seine Berufsausübung zu schildern, die sich durch seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergeben haben. Dafür muss er nicht nur die Berufsart und die Länge der Arbeitszeit auflisten, sondern auch eine detaillierte Arbeitsbeschreibung liefern, die von einem Dritten nachvollziehbar ist. Der VN muss weiterhin darlegen, dass er auf Grund seiner BU keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
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