BU-Versicherung: Umfang der Darlegungslast des VN (BGH)

Der VN ist verpflichtet, die Auswirkungen auf seine Berufsausübung zu schildern, die sich durch seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergeben haben.
Dafür muss er nicht nur die Berufsart und die Länge der Arbeitszeit auflisten, sondern auch eine detaillierte Arbeitsbeschreibung liefern, die von einem Dritten nachvollziehbar ist. Der VN muss weiterhin darlegen, dass er auf Grund seiner BU keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Der BGH gab der Klage des VR Recht!


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/24) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Autor(en): Rudi Lehnert

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