Kfz-Versicherung: Nachweis des unfallbedingten Schadens

In diesem Falle konnte im Streitfall durch den Versicherungsnehmer (VN) ein Nachweis, welche Schäden am PKW durch einen vermeintlichen Unfall passiert sind, nicht geführt werden. Der VN kann ohne eine plausible Begründung (Anscheinsbeweis) keine Leistungen von seinem Versicherer (VR )fordern.

Ein schwerwiegendes Indiz für einen vom VN manipulierten Schaden liegt vor, wenn der VN schon auffällig häufig Versicherungsansprüche bei einem älteren Kfz, dass ursprünglich einen hohen Wert hatte, geltend gemacht hat.


Die Berufung des VN beim Oberlandesgericht Düsseldorf blieb erfolglos.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/23) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
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Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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