09.09.2010 Recht
StV-Haftung: Pkw-Unfall mit 14-jährigem Radfahrer
Ein vorfahrtsberechtigter Pkw-Fahrer ist, trotz überhöhter Geschwindigkeit, im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Fahrradfahrer, nach § 823 BGB nicht haftpflichtig, wenn er den Unfall zu keinem Zeitpunkt hätte vermeiden können und es nicht feststellbar ist, ob die Verletzungen des Radfahrers bei eingehaltener Höchstgeschwindigkeit geringer ausgefallen wären.
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