Zur Wahrung einer Klagefrist nach § 12 Absatz 3 VVG ist allein entscheidend, dass unmissverständlich eine Klage erhoben wird.Die Indizien sind hinreichend, wenn lediglich die Unterschrift des bevollmächtigten Anwalts fehlt und erst nach Hinweis des Gerichts nach Fristablauf nachgereicht wird.
Das Bundesverfassungsgericht entschied zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/37) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Das Bundesverfassungsgericht entschied zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de