StV-Haftung: Pkw-Unfall mit 14-jährigem Radfahrer

Ein vorfahrtsberechtigter Pkw-Fahrer ist, trotz überhöhter Geschwindigkeit, im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Fahrradfahrer, nach § 823 BGB nicht haftpflichtig, wenn er den Unfall zu keinem Zeitpunkt, weder räumlich noch zeitlich, hätte vermeiden können und es nicht feststellbar ist, ob die Verletzungen des Radfahrers bei eingehaltener Höchstgeschwindigkeit geringer ausgefallen wären.

Hier überfuhr ein 14-jähriger Radfahrer, bei Dunkelheit und Missachtung eines Stoppschildes eine Kreuzung, dadurch wurde sein Verschulden so schwerwiegend, dass die Betriebsgefahr des Pkw-Fahrers dahinter zurücktrat.

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte hier die Ansicht des Versicherers und verneinte die Schadensersatzansprüche.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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