Kfz-Kasko: Beratungspflicht des VR über den Versicherungsschutz

Verspricht der Versicherer (VR) in seinem Versicherungsvertrag einen europaweiten Versicherungsschutz, schließt diesen aber jedoch in einer nachgeschobenen Klausel für den Fall des "Totaldiebstahls" in der Türkei aus, so ist diese Klausel intransparent, da sie gegen Treu und Glauben gänzlich verstößt.

Ist auf der "Grünen Karte", der Versicherungsschutz für die Türkei nicht gestrichen, hat der VR die Pflicht, den Versicherungsnehmer (VN) über die räumliche Beschränkung in Kenntnis zu setzen.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken gab dem VN Recht - der VR musste leisten.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/33) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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