Reise-Krankenversicherung: Leistung auch bei bestehender Herzerkrankung

Hier versicherte der Sohn seine im Ausland lebende Mutter für einen Besuch in Deutschland. Diese erlitt während ihres Aufenthaltes in Deutschland einen Herzinfarkt. Der Versicherer (VR) lehnte die Leistung ab, da die Mutter schon vor Abschluss der Krankenversicherung an einer Herzerkrankung litt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte den VR zur Leistung, da bei Reiseanritt nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Mutter auf der Reise einen Herzinfarkt erleiden wird.

Das OLG Köln gab der Klage des Versicherungsnehmers Recht.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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