Hier versicherte der Sohn seine im Ausland lebende Mutter für einen Besuch in Deutschland. Diese erlitt während ihres Aufenthaltes in Deutschland einen Herzinfarkt. Der Versicherer (VR) lehnte die Leistung ab, da die Mutter schon vor Abschluss der Krankenversicherung an einer Herzerkrankung litt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte den VR zur Leistung, da bei Reiseanritt nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Mutter auf der Reise einen Herzinfarkt erleiden wird.
Das OLG Köln gab der Klage des Versicherungsnehmers Recht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr.1/36) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de. Für Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Das OLG Köln gab der Klage des Versicherungsnehmers Recht.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de