BU-Versicherung: Auch bei Betriebsfortführung möglich

Führt der Versicherungsnehmer (VN), nach Eintritt der BU, seinen Betrieb mithilfe von Geschwistern und unter Einnahme von starken Schmerzmitteln weiter, so schließt dies eine BU noch lange nicht aus.Der Versicherer (VR) hat im Falle einer Ablehnung der Leistungspflicht die volle Aufzeigelast -hierbei genügt es nicht, durch allgemeine Hinweise die beruflichen Tätigkeiten des VN aufzuzeigen.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken verurteilte den VR auf Leistungspflicht gegenüber dem VN.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/35) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de . Für Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Recht News