Unfallversicherung: Kausalität muss stets bewiesen werden

Stürzt ein Inline-Skater und schlägt sich hierbei den Hinterkopf auf dem Boden auf, so ist es zweifelhaft, dass er sich dadurch ein HWS-Schleudertrauma zugezogen hat.Da bei einem solchen Sturz keine für diese Art von Schleudertrauma typische Peitschbewegung stattfindet, kann dieses festgestellte Schmerzsyndrom in keinen kausalen Zusammenhang mit dem Unfall gebracht werden.

Das Landgericht Bochum bestätigte die Ansicht des Versicherers und lehnte die Klage des Versicherungsnehmers ab.



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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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