Unfallversicherung: Vorschädigung des Auges – anspruchsmindernd?

In diesem Fall klagte der Versicherungsnehmer (VN), da ihm der Versicherer (VR) nach einem Unfall und einer daraus resultierenden Schädigung des Auges drei Prozent der Leistung wegen einer Vorschädigung – hier: Übersichtigkeit – in Abzug brachte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Entscheidung des VR Recht, da das Auge in seiner natürlichen Funktionsfähigkeit auch schon vor dem Unfall beeinträchtigt war ist diese so genannte Vorinvalidität bei der Berechnung in Abzug zu bringen.


Die Klage des VN war vor dem BGH erfolglos.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/33) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de

. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Recht News