20.11.2017 Recht
Riester-Rente darf nicht gepfändet werden
Ansprüche aus einem Riester-Vertrag sind nicht pfändbar, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IX ZR 21/17) in einer aktuellen Entscheidung. Die vertraglichen Ansprüche seien nach den Zwangsvollstreckungsvorschriften und dem Einkommensteuerrecht nicht übertragbar und daher auch nicht pfändbar. Mehr
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