07.11.2017 Recht
Ansprüche retten mit Rentensplitting
Nicht immer erhält ein Witwer/eine Witwe nach dem Tod des Ehepartners eine Hinterbliebenenrente. Der Staat berücksichtigt nämlich sämtliche Einkommensarten, bevor das Hinterbliebenengeld fließen kann. Gerade bei den fleißigen Babyboomern erhält der überlebende Partner häufig keine Witwenrente. Eine Methode, dies zu ändern, ist das Rentensplitting. Mehr
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