Nach einem Leitungswasserschaden reichte der Versicherungsnehmer bei seinem Versicherer Sanierungsrechnungen ein. Der Versicherer prüfte diese und entdeckte mehrere Posten, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem versicherten Schaden standen.
Der Versicherer verweigerte deshalb die Gesamtleistung aufgrund arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle in diesem Fall: Das Gericht bestätigte die Ansichten des Versicherers und wies die Klage des Versicherungsnehmers ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/48) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert