Ob ein Versicherter zu mehr als 50 Prozent in seiner Leistungsfähigkeit im beruflichen Bereich beeinträchtigt ist, muss anhand seines konkret zuletzt ausgeübten Berufes entschieden werden.
Ob der Versicherte fähig ist, irgendeinen Beruf auszuüben, ist hier nicht relevant. So lautete eine Entscheidung des Landgerichts Berlin.
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert