21.12.2017 Recht
Feuerversicherung: 40-Prozent-Regelung
Obwohl im Antrag nur zwischen der Zeitwert- und Neuwertversicherung unterschieden wird, ist die Entschädigungsregelung, dass bei einem Neuwert von unter 40 Prozent im Schadensfalle nur noch der Zeitwert entschädigt wird, nicht intransparent und stellt keine unklare Klausel i. S. d. § 305c BGB dar. Mehr
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