04.02.2010 Recht
Kfz-Versicherung - Nachweis der Rettungsmaßnahme bei Haarwildschäden!
Beantragt der VN einer Teilkaskoversicherung Rettungskostenersatz bei Wildschadenfällen, muss er beweisen, dass sein Ausweichmanöver, um eine Kollision mit dem Wild zu vermeiden, der Schadensauslöser war!
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