BU-Versicherung: BU-Fall bei beeinträchtigtem Geruchssinn?

Ein Urteil des AG Köln beschäftigt sich mit dem Fall eines Fischhändlers, der plötzlich an Hyposmie litt. Bei dieser Krankheit ist der Geruchssinn beeinträchtigt.

Aus diesem Grund ist der VN nicht mehr in der Lage mit Hilfe seines Geruchssinns zu testen, ob ein Fisch noch frisch ist, sondern nur noch über die Augen und dem Tastsinn.

Jedoch liegt hier nach dem Erachten des VR nicht sofort eine Berufsunfähigkeit vor, da der VN erst den Beweis erbringen muss, dass sein Geruchssinn für mehr als 50 Prozent seiner Arbeit zwingend benötigt wird.

Da der Nachweis nicht geführt werden konnte, gab das AG Köln der Auffassung des VR Recht!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/6) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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