VersVertragsRecht: Frist für Prozesskostenhilfegesuch

Innerhalb einer Deckungsklagefrist von sechs Monaten muss nicht nur die Klage, sondern gleichfalls ein Prozesskostenhilfegesuch gestellt worden sein. So das Urteil des OLG Düsseldorf.

Diese Regelung gilt selbst, wenn der VN fristgerecht die Klageschrift eingereicht hat.
Der VN hatte auch in dritter Instanz keinen Erfolg!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/3) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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