Unfallversicherung: Ausschluss psychischer Beeinträchtigungen

Der § 2 IV AUB 88 schließt die Entschädigung von psychischen Folgeerscheinungen eines Unfalls aus.

Bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Invaliditätsfeststellung zugrunde liegen, sind nur diejenigen von Bedeutung, die ein Arzt fristgerecht attestiert hat!

Foto: Axa

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/2) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

Alle Recht News