Unfallversicherung: Übergangsleistung - letzte Berufsausübung entscheidet!

Ob ein Versicherter zu mehr als 50 Prozent in seiner beruflichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, muss anhand seines zuletzt ausgeübten Berufes entschieden werden.

Die Fähigkeit des Versicherten ganz allgemein einen Beruf ausüben zu können, sind nicht relevant!
So das Urteil des LG Berlin.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/6) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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