02.06.2011 Recht
Krankenversicherung: Vorvertragliche Anzeigenpflicht
Wird im Antrag auf eine Krankheitskostenversicherung, nach "Gesundheitsstörungen oder Beschwerden" gefragt, so hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, auch einen unerfüllten Kinderwunsch unter dieser Frage anzugeben. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/krankenversicherung-vorvertragliche-anzeigenpflicht-1910652.html