Rechtsschutz: Noch kein Versicherungsschutz bei Fahrerermittlung

Wenn bei einem Kfz-Unfall oder nach Begehung einer Ordnungswidrigkeit der Fahrer des Fahrzeugs erst ermittelt und kein Ermittlungsverfahren gegen den Versicherungsnehmer (VN) eröffnet wurde, ist der Versicherungsfall auch nicht eingetreten.

Das Amtsgericht Hannover entschies, dass solange kein Ermittlungsverfahren gegen den VN eröffnet ist, der bedingungsgemäße Versicherungsschutz auch noch nicht gewährt werden muss.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/24) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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