Sterbegeldversicherung: Absicherung auch bei Sozialleistungsbezug

Schließt ein VN eine Sterbegeldversicherung für anfallende Bestattungs- oder Grabpflegekosten ab und muss er zu einem späteren Zeitpunkt Sozialleistungen beantragen, sind rund 450 Euro als geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII anzusehen.

Das Sozialgericht Karlsruhe stimmte der Verwertung der Sterbegeldversicherung nicht zu.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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