Geht ein Versicherungsnehmer (VN) einer Umwelthaftpflichtpolice in die Insolvenz und hat der Vermieter/Eigentümer aufgrund behördlicher Anordnungen, Aufwendungen für die Beseitigung von unterirdischen Tanks zur Vermeidung eines Umweltschadens, so ist der Versicherer (VR) zur Begleichung dieser Forderung verpflichtet.
In diesem Falle gab der betreffende VR über lange Zeit keine eindeutige Aussage zum Versicherungsschutz und der Insolvenzverwalter nahm die Forderung des Vermieters in die Konkursmasse mit auf. Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Dortmund liegt hier ein vertragswidriges Verhalten des VR vor. Die Forderung ist somit aus der Konkursmasse herauszunehmen.Das LG verurteilte den VR zur Schadenregulierung.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/25) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
In diesem Falle gab der betreffende VR über lange Zeit keine eindeutige Aussage zum Versicherungsschutz und der Insolvenzverwalter nahm die Forderung des Vermieters in die Konkursmasse mit auf. Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Dortmund liegt hier ein vertragswidriges Verhalten des VR vor. Die Forderung ist somit aus der Konkursmasse herauszunehmen.Das LG verurteilte den VR zur Schadenregulierung.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de