Umwelthaftpflicht: Wer haftet für Aufwendungen bei Insolvenz des VN?

Geht ein Versicherungsnehmer (VN) einer Umwelthaftpflichtpolice in die Insolvenz und hat der Vermieter/Eigentümer aufgrund behördlicher Anordnungen, Aufwendungen für die Beseitigung von unterirdischen Tanks zur Vermeidung eines Umweltschadens, so ist der Versicherer (VR) zur Begleichung dieser Forderung verpflichtet.

In diesem Falle gab der betreffende VR über lange Zeit keine eindeutige Aussage zum Versicherungsschutz und der Insolvenzverwalter nahm die Forderung des Vermieters in die Konkursmasse mit auf. Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Dortmund liegt hier ein vertragswidriges Verhalten des VR vor. Die Forderung ist somit aus der Konkursmasse herauszunehmen.Das LG verurteilte den VR zur Schadenregulierung.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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