Wenn der Versicherungsnehmer ( VN) eine Firma beauftragt hat, den Schornstein auf Sicherheit zu überprüfen, diese aber nicht gekommen ist, hat der VN seine Sorgfaltspflicht in der Regel beachtet.
Der Einwand des Versicherers wegen grober Fahrlässigkeit setzt die Unterlassung oder Verletzung einer obliegenden Sorgfaltspflicht voraus. Dies lag hier nicht vor, entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/21) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
Der Einwand des Versicherers wegen grober Fahrlässigkeit setzt die Unterlassung oder Verletzung einer obliegenden Sorgfaltspflicht voraus. Dies lag hier nicht vor, entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de