Versicherte Leistungen
1. Begriff: Leistungen, die der Versicherer im Versicherungsfall entsprechend seiner vertraglichen Vereinbarung gegenüber dem Versicherungsnehmer im Zuge der Entschädigung zu erbringen hat. Jenseits der Entschädigung gehören zur Versicherungsdeckung fallweise auch weitergehende Leistungen, wie z.B. in der Haftpflichtversicherung die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter.
2. Varianten: a) In der Schadenversicherung bestimmen die Entschädigungsregeln nach der jeweils zugrundeliegenden Versicherungsform, in welchem Maße ein versicherter Schaden entschädigt wird. – Siehe unbegrenzte Interessenversicherung, Erstrisikoversicherung, Vollwertversicherung, Bruchteilversicherung. Zudem kann bestimmt werden, ob die Entschädigungsleistung in Geld (Regelfall) oder als Naturalersatz erfolgt.
b) In der Summenversicherung erfolgt die Versicherungsleistung in Form der Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme.
3. Einordnung: Zusammen mit den versicherten Gefahren, versicherten Personen, versicherten Sachen und Interessen sowie versicherten Schäden bestimmen die versicherten Leistungen den Versicherungsschutz und sind daher Gegenstand der Produktgestaltung.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne