Wenn ein Fußgänger alkoholisiert einen Unfall hat

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In diesem speziellen Fall stürzte ein Wanderer, als er einen gefährlichen Klettersteig betrat. Er hatte sich dabei hinter ein Absperrgitter begeben.

Bei der Blutalkoholkontrolle wurde ihm eine Blutalkoholkonzentration von 2,67 Promille nachgewiesen.

Bei einem solchen hohen Wert ist allein nach dem Anscheinsbeweis davon auszugehen, dass hier eine den Versicherungsschutz ausschließende, alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vorliegt, die den Unfall mitverursachte.

Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage des Versicherungsnehmers zu Recht ab.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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