Summenversicherung
1. Begriff: Eine der beiden grundlegenden Versicherungsformen neben der Schadenversicherung. Die Summenversicherung ist durch die Regelung geprägt, dass im Versicherungsfall die Versicherungsleistungen, die das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer zu zahlen hat, unabhängig von der konkreten Schadenhöhe bestimmt wird. Sie bildet damit das Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung ab, bei der die vereinbarte Versicherungssumme genau die Versicherungsleistung im Schadenfall darstellt. Damit ist auch kein Nachweis eines tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schadens und/oder der Schadenhöhe auf Basis bestimmter Wertkonventionen (wie in der Schadenversicherung) notwendig; der Versicherungsnehmer muss nur den Eintritt des Versicherungsfalls beweisen.
2. Konkretisierung der Merkmale: Durch die frei bestimmbare Versicherungssumme wird ein abstrakter Versicherungswert festgelegt, weil der tatsächlich vorliegende Versicherungswert nicht, nur sehr schwierig oder unzureichend zu bestimmen ist. Die Versicherungssumme lässt sich ggf. nach Art und Schwere des Versicherungsfalls staffeln; dennoch bleiben die einzelnen Staffelwerte abstrakte Festlegungen.
3. Anwendungsgebiete: Die Summenversicherung wird insbesondere in der Personenversicherung angewandt und ist z.B. durch die Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung, durch das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung (PKV) und durch die Invaliditätssumme in der privaten Unfallversicherung geprägt. Tagegelder und Invalididtätssummen sind dabei besondere Erscheinungsformen von Versicherungssummen.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne