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Versicherungslexikon

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Versicherungsschutz

Kernprodukt von Versicherungsunternehmen. Dabei handelt es sich um die Versicherungsdeckung, die juristisch betrachtet v.a. im Versicherungsschein (Police) und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) formuliert ist. Der Versicherungsschutz ist Gegenstand der Produktgestaltung und damit auch der Produktpolitik. Er definiert sich durch die versicherten Gefahren, versicherten Personen, versicherten Sachen und Interessen, versicherten Schäden und versicherten Leistungen (Entschädigung) in qualitativer, quantitativer, räumlicher und zeitlicher Hinsicht. Siehe auch Intensität des Versicherungsschutzes.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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