Wer zahlt für Opfer der Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg?

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Unendliches Leid hat ein Autofahrer über mehr als 200 Opfer und ihre Verwandten und Hinterbliebenen gebracht. Nach Erkenntnis der Sicherheitsbehörden wurde am 20.12.2024 absichtlich ein SUV in die Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarkts gesteuert. Derzeit gehen die Behörden von fünf Toten und 200 Verletzten aus – viele davon schwer. Das Fahrzeug, das ein Leihwagen sein soll, wurde vom Täter vorsätzlich zur Waffe missbraucht.

Für die Opfer und die Hinterbliebenen wird laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Kfz-Versicherung des Halters leisten müssen. Dazu erläuterte eine Sprecherin des GDV: "Hat der vorsätzliche Täter das Auto mit Wissen des Halters benutzt, haftet der Halter des Fahrzeuges aus der Betriebsgefahr des Autos."

Eingeschränkte Versicherungssummen

Die reine Gefährdungshaftung aus Betriebsgefahr führt aber zu stark begrenzten Versicherungssummen. Im Fall der Tötung oder Verletzung eines oder mehrerer Menschen durch dasselbe Ereignis haftet der Halter nur bis zu einem Betrag von insgesamt fünf Millionen Euro. Für alle Sachbeschädigungen steht eine Million Euro zur Verfügung. Die Betroffen haben beispielsweise Anspruch auf Schmerzensgeld, Rentenleistungen oder Unterhaltzahlungen.

Staatlicher Terror-Fonds hilft

Sollten die Versicherungssummen für die Entschädigung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen nicht ausreichen, hat die Bundesregierung einen Hilfsfonds eingerichtet. Die Entschädigungen aus dem Fonds "Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten" werden seit 2002 aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Entschädigt werden Personenschäden. Dafür muss ein Antrag beim Bundesamt für Justiz (BfJ) gestellt werden. Einen Rechtsanspruch auf Leistung gibt es aber nicht. In der Regel dürften die Leistungen privater Versicherer vorausgehen. 

Zudem übernimmt der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland die Betreuung für die Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Vermittelt werden psychosoziale und praktische Hilfen für Hinterbliebene, Verletzte und deren Angehörige sowie für Personen, die die Tat miterlebt haben. (Hotline Inland 0800 – 0009546; Hotline Ausland 0049 30 185 80 8050).

Private Lebens- und Unfallversicherung zahlt

Lebensversicherungen leisten grundsätzlich unabhängig von der Ursache des Versicherungsfalls. Das gilt auch für Terrorakte. Laut GDV gilt die so genannte Kriegsklausel bei solchen Anschlägen nicht. Damit gibt es zudem immer eine Rente aus einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, wenn die Arbeitskraft durch den Anschlag zu mehr als 50 Prozent eingeschränkt ist. Mit einer Leistung können auch diejenigen rechnen, die eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.

Hinweis: Dieser Text wurde am 24.12.2024 aktualisiert.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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