Naturalersatz
Naturalrestitution.
1. Begriff: Form der Entschädigungsleistung, bei der das Versicherungsunternehmen keine Geldleistung erbringt, sondern eine Leistung „in natura“.
2. Beispiel: Prominentestes Beispiel ist die Gebäudeglasversicherung (Glasversicherung). Nach § 11 AGlB ersetzt der Versicherer die beschädigte oder zerstörte Sache durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte. Neuere Ansätze von Naturalersatzleistungen sind z.B. die prämienvergünstigten Kfz-Kaskotarife mit Werkstattservice, bei denen der Versicherungsnehmer sein beschädigtes Fahrzeug in einer vom Versicherer benannten Werkstatt reparieren lassen muss.
Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg