Unbegrenzte Interessenversicherung
1. Begriff und Merkmale: Versicherungsform in der Schadenversicherung, bei der jeder Schaden (im Rahmen der sonstigen Vertragsbestimmungen) stets voll ersetzt wird; es gibt keine Versicherungssumme als obere Begrenzung. Die Intensität des Versicherungsschutzes ist gleich eins.
Alternativen: Vollwertversicherung, Erstrisikoversicherung, Bruchteilversicherung,
Anders: Summenversicherung.
2. Anwendungsgebiete: Die unbegrenzte Interessenversicherung ist eine Versicherungsform der Sachversicherung. Sie kommt v.a. dort vor, wo Schäden von Natur aus begrenzt sind. Beispiele: Glasversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, verbundene Wohngebäudeversicherung (Wohnflächenmodell ohne Versicherungssumme); zudem findet sich eine unbegrenzte Interessenversicherung in der Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne