Erstrisikoversicherung
Versicherungsform in derSchadenversicherung. Bei der Erstrisikoversicherung wird die Versicherungsleistung durch eine Versicherungssumme nach oben hin begrenzt; damit ist das sog. „erste Risiko“ repräsentiert. Anwendung findet die Erstrisikoversicherung z.B. in der Haftpflichtversicherung, der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer verzichtet bei der Erstrisikoversicherung auch auf die Anrechnung einer Unterversicherung bis zu einer vereinbarten Schadenhöhe oder rechnet überhaupt keine Unterversicherung an. – Alternative Versicherungsformen der Schadenversicherung: Unbegrenzte Interessenversicherung, Vollwertversicherung, Bruchteilversicherung.
Anders: Summenversicherung.
Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender