Bruchteilversicherung
1. Begriff: Versicherungsform in der Schadenversicherung, die nur einen vereinbarten Prozentsatz („Bruchteil“) der Versicherungssumme deckt, auf den folglich die Entschädigung begrenzt ist.
Alternativen: Unbegrenzte Interessenversicherung, Erstrisikoversicherung, Vollwertversicherung.
Anders: Summenversicherung.
2. Merkmale: Die Bruchteilversicherung ist eine spezielle Versicherungsform der Sachversicherung und im Grunde eine Sonderform der Vollwertversicherung. Wie in dieser wird zur Feststellung einer möglichen Unterversicherung das Verhältnis zwischen der gesamten Versicherungssumme und dem gesamten Versicherungswert herangezogen. Je kleiner der versicherte Bruchteil ist, desto günstiger wird die Prämie.
3. Anwendung: Die Bruchteilversicherung wird in der gewerblichen Sachversicherung bei Versicherungszweigen und Versicherungssummen genutzt, bei denen ein Totalschaden oder Teilschaden über dem Bruchteil unwahrscheinlich erscheint. Üblich sind Bruchteilvereinbarungen zwischen 5 % und 25 % der Vollwertsumme. Die Bruchteilversicherung wird allerdings nur noch von wenigen Versicherern genutzt.
Beispiele: Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung, Leitungswasserversicherung.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne