Versicherungsform
1. Begriff: Bezeichnung für die Transformationsregeln in den verschiedenen Versicherungssparten und Versicherungszweigen, nach denen im Versicherungsfall die Versicherungsleistungen, die das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer zu zahlen hat, abhängig oder unabhängig von der konkreten Schadenhöhe bestimmt werden.
2. Klassifizierung: a) Summenversicherung und
b) Schadenversicherung, letztere mit den Varianten (1) unbegrenzte Interessenversicherung, (2) Erstrisikoversicherung, (3) Vollwertversicherung, (4) Bruchteilversicherung, (5) Versicherungsformen mit Franchisen.
3. Intensität des Versicherungsschutzes: Das sich nach der Versicherungsform sowie dem konkreten Schaden im einzelnen Versicherungsfall ergebende Verhältnis zwischen der Höhe der Versicherungsleistung (auch Entschädigung, E) und der Schadenhöhe (S) wird als Intensität des Versicherungsschutzes bezeichnet.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Anna-Theresa Jost