Schaden-/Unfallversicherung
Kompositversicherung.
1. Begriff: Versicherungssparte, die von der Lebensversicherung und der privaten Krankenversicherung abzugrenzen ist (Spartentrennung) und alle übrigen Versicherungszweige umfasst, die gemeinsam in einer Rechtseinheit betrieben werden dürfen.
2. Haupterscheinungsformen (alphabetisch sortiert): Betriebsunterbrechungsversicherung, Feuerversicherung, Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Kreditversicherung, Luftfahrtversicherung, private Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Sturmversicherung, technische Versicherungen (Bauleistungsversicherung, Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung, Elektronikversicherung, Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung, Maschinenversicherung, Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, Maschinengarantieversicherung, Montageversicherung), Tierversicherung, Transportversicherung, verbundene Hausratversicherung, verbundene Wohngebäudeversicherung.
3. Entwicklungen: Im Einklang mit den Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union sind in Deutschland nur noch die Lebensversicherung und die private Krankenversicherung getrennt von anderen Versicherungszweigen und damit neben der Schaden-/Unfallversicherung in eigenständigen Unternehmen zu betreiben (§ 8 IV VAG). Die Spartentrennung führt zur Bildung von Versicherungskonzernen, um alle Versicherungsgeschäfte „aus einer Hand“ anbieten zu können, wobei die rechtlich selbstständigen Unternehmen der jeweiligen Sparte häufig einer Holdinggesellschaft (vgl. Versicherungs-Holdinggesellschaften) untergeordnet sind. Die Spartentrennung galt bis 1990 auch für die Kreditversicherung (Delkredereversicherung, Kautionsversicherung, Vertrauensschadenversicherung) sowie für die Rechtsschutzversicherung, die inzwischen beide innerhalb der Schaden-/Unfallversicherung mit betrieben werden dürfen. In der Rechtsschutzversicherung muss die Leistungsbearbeitung dann jedoch von einem eigenständigen Unternehmen durchgeführt werden, dem sog. Schadenabwicklungsunternehmen (§ 164 I VAG).
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Anna-Theresa Jost