Versicherungs-Holdinggesellschaften
Muttergesellschaften, die keine gemischte Finanzholding i.S.v. § 7 Nr. 11 VAG sind und deren Haupttätigkeiten im Erwerb und Halten von Beteiligungen an Tochterunternehmen liegen, wobei diese ausschließlich oder hauptsächlich Erstversicherer, Rückversicherer oder Versicherer aus Drittstaaten sind und mindestens eines dieser Tochterunternehmen ein Erstversicherer ist (§ 7 Nr. 31 VAG). Versicherungs-Holdinggesellschaften unterliegen der Versicherungsaufsicht (§§ 1 I Nr. 2 und 293 VAG).
Autor(en): Dr. Helmut Müller